Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI
Vereinbaren Sie jetzt die vorgeschriebene Pflegeberatung – sonst drohen Pflegegeldkürzungen. Die Beratung ist für Sie kostenfrei und wird entweder vor Ort (Ersttermin) oder online per Videoberatung (jeder zweite Termin) durchgeführt.
Pflege, die zu Ihnen passt.
Kompetent und einfühlsam.
Für unsere Patienten in dringenden Fällen.
In Viersen und Umgebung.
Beratungsbesuch fällig?
Riskieren Sie keine Kürzungen und nutzen Sie, was Ihnen zusteht.
Jetzt Termin wählen – schnell, unkompliziert und für Sie kostenfrei (Kostenübernahme durch die Pflegekasse).
Ihr Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch Pflicht. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beantworten Ihre Fragen und geben wertvolle Tipps für den Pflegealltag.
Vor Ort oder digital – Sie haben die Wahl
Erledigen Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Beratung persönlich vor Ort oder bequem digital per Videotelefonie. So bleiben Sie flexibel und erfüllen die Vorgaben ganz entspannt.
Vor-Ort-Beratung
Mönchengladbach, Krefeld, Willich u. a.
- Persönlich & einfühlsam
- Gesetzlich vorgeschriebene Erstberatung
- Kostenfrei (Abrechnung über die Pflegekasse)
Digitale Beratung (ab 2025)
Videoberatung bequem von zuhause
- Beratung von zuhause aus
- Sicher & datenschutzkonform
- Kostenfrei (Abrechnung über die Pflegekasse)
Wer benötigt wie oft eine Beratung nach §37.3?
Pflegegeld-Empfänger mit anerkanntem Pflegegrad sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nachzuweisen. Die Häufigkeit hängt vom Pflegegrad ab – die Kosten übernimmt die Pflegekasse.
Nicht verpflichtend, aber empfohlen.
Regelmäßiger Beratungseinsatz zum Erhalt des Pflegegeldes.
So einfach läuft Ihr Beratungseinsatz ab
Persönlich vor Ort oder digital per Videotelefonie.
Formular & Vorgespräch
Sie tragen Ihre Daten ins Formular ein, wir melden uns telefonisch und klären Pflegegrad, Wohnort und Beratungsform.
Beratung durchführen
Unsere Pflegeberater kommen zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie per Videotelefonie (ab 2025 möglich).
Nachweis an die Pflegekasse
Wir übernehmen die gesamte Abwicklung und übermitteln den Nachweis direkt an Ihre Pflegekasse.
Warum Beratungseinsätze wichtig sind
Sie sichern eine fachliche Begleitung – für die Pflegequalität, die Entlastung der Angehörigen und den Erhalt des vollen Pflegegeldes.
Gesetzliche Pflicht
Pflegegeld-Empfänger mit Pflegegrad 2–5 sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nachzuweisen.
Sicherung der Pflegequalität
Regelmäßige Einsätze stellen sicher, dass die häusliche Pflege den individuellen Bedürfnissen entspricht.
Frühzeitige Erkennung
Pflegeberater erkennen rechtzeitig, wenn sich der Zustand verschlechtert oder zusätzliche Hilfsmittel sinnvoll sind.
Leistungen & Hilfsmittel
Viele Familien kennen nicht alle Ansprüche – Pflegehilfsmittel, Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassungen.
Entlastung für Angehörige
Pflegende erhalten Tipps, wie sie den Alltag leichter organisieren und Kraft schöpfen.
Individuelle Anpassung
Jede Pflegesituation ist anders – Beratungseinsätze passen die Versorgung an neue Lebensumstände an.
Ihre Vorteile beim Pflegedienst Apollo
Digitale & persönliche Beratung
Erster Einsatz vor Ort, danach jede zweite Beratung digital per Videotelefonie – bequem und gesetzeskonform (ab 2025).
Menschlich und wohnortnah
Wir sind in Viersen (Dülken, Süchteln, Alt-Viersen) sowie Mönchengladbach, Willich, Tönisvorst und Schwalmtal für Sie da.
Pflege & Haushalt aus einer Hand
Von Grundpflege über Behandlungspflege bis zu hauswirtschaftlicher Versorgung und Zusatzleistungen.
Unverbindlich starten
Ausführliches Erstgespräch inklusive Bedarfsanalyse und Angebot – ohne versteckte Kosten.
Rund um die Uhr für Sie da
Apollo ist 24/7 erreichbar – über Rufbereitschaft und Hausnotrufsystem.
Kompetent & einfühlsam
Ausgebildete Pflegekräfte und Wundexperten mit regelmäßiger Fortbildung.
Häufig gestellte Fragen
Wer muss den Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI machen?
Pflegegeld-Empfänger mit Pflegegrad 2 bis 5 sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nachzuweisen. Für Pflegegrad 1 ist er freiwillig möglich.
Kostet mich der Beratungseinsatz etwas?
Nein, für Sie ist die Beratung kostenfrei. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Was passiert, wenn ich keinen Beratungseinsatz mache?
Wird der Nachweis nicht fristgerecht eingereicht, kann die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzen oder ganz streichen.
Wie oft muss ich den Beratungseinsatz durchführen lassen?
Pflegegrad 2, 3, 4 und 5: alle 6 Monate. Pflegegrad 1: freiwillig.
Kann die Beratung auch digital stattfinden?
Ja, ab 2025 ist jeder zweite Einsatz digital per Videotelefonie möglich – der erste Termin findet immer vor Ort statt.
Wer führt die Beratung durch?
Erfahrene Pflegefachkräfte, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
Feste Gesichter, die Sie kennen
Bei uns kommt kein ständig wechselnder Besuch: Sie erhalten eine feste Ansprechperson und ein kleines, vertrautes Team. So entsteht Vertrauen – und Sie wissen immer, wer zu Ihnen nach Hause kommt.
Jetzt Pflicht erfüllen – Beratung einfach machen
Beratung nach §37.3 SGB XI: persönlich, digital oder vor Ort – Sie entscheiden.