Wenn Angehörige verhindert sind
Wir übernehmen die Pflege und Betreuung zuverlässig – stundenweise oder mehrere Tage.
Wenn pflegende Angehörige krank sind, Urlaub brauchen oder kurzfristig verhindert sind, übernehmen wir die Versorgung zuverlässig, persönlich und abgestimmt auf den gewohnten Alltag.
Wenn Angehörige verhindert sind · Versorgung nach Bedarf · Budget sinnvoll nutzen · Vor Ort in Viersen
Pflege, die zu Ihnen passt.
Kompetent und einfühlsam.
Für unsere Patienten in dringenden Fällen.
In Viersen und Umgebung.
Wir übernehmen die Pflege und Betreuung zuverlässig – stundenweise oder mehrere Tage.
Individuell abgestimmt auf den Pflegebedarf und die gewohnten Abläufe im Alltag.
Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr stehen für Verhinderungspflege zur Verfügung – wir beraten Sie gerne zur optimalen Nutzung.
Persönlich, nah und zuverlässig in Viersen und Umgebung für Sie da.
Ob Krankheit, Urlaub oder andere wichtige Termine: Manchmal können Angehörige die Pflege vorübergehend nicht übernehmen. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wir besprechen, wie Ihre Liebsten in dieser Zeit im vertrauten Zuhause unterstützt werden können. Gemeinsam prüfen wir Voraussetzungen, verfügbares Budget, den benötigten Umfang und die organisatorischen Möglichkeiten.
Wir erklären verständlich, was Verhinderungspflege bedeutet und wie der Ablauf funktioniert.
Unsere Pflegekräfte übernehmen pflegerische und alltagsnahe Aufgaben abgestimmt auf den individuellen Bedarf.
Wir zeigen, was von den Voraussetzungen bis zum Start der Vertretung zu klären ist.
Verhinderungspflege unterstützt, wenn pflegende Angehörige vorübergehend ausfallen oder Entlastung benötigen. Wir besprechen gemeinsam, welche pflegerischen und alltagsnahen Hilfen gebraucht werden.
Wir übernehmen die Versorgung für einzelne Stunden, wenn Angehörige Termine haben, Erholung brauchen oder kurzfristig verhindert sind.
Wenn Angehörige mehrere Tage nicht pflegen können, unterstützen wir die Versorgung im gewohnten Zuhause.
Wir helfen bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilität und weiteren alltäglichen Pflegesituationen.
Wir leisten Gesellschaft, begleiten im Alltag und sorgen dafür, dass sich die pflegebedürftige Person sicher und gut betreut fühlt.
Je nach Bedarf unterstützen wir auch bei hauswirtschaftlichen Aufgaben, damit der Alltag zu Hause weiter funktioniert
Wir erklären Voraussetzungen, Ablauf, Budget und Abrechnung verständlich und unterstützen bei den nächsten Schritten.
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage. Wir klären Ihre Situation, die nächsten Schritte und die Möglichkeiten an Ihrem Wohnort.
Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8:30–15:00 Uhr
Von der ersten Anfrage bis zum Start der Unterstützung begleiten wir Sie Schritt für Schritt verständlich, persönlich und zuverlässig.
Sie schildern uns kurz Ihre Situation und sagen, wobei Unterstützung gebraucht wird.
Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung Sie benötigen und wie die Verhinderungspflege für Sie passt.
Wir erklären Ihnen die nächsten Schritte, die Organisation der Versorgung und die Abrechnung über die Pflegekasse.
Unser Team kommt zu Ihnen nach Hause und übernimmt die vereinbarte Unterstützung zuverlässig und mit Herz.
Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann zum Beispiel wegen Urlaub, Krankheit, beruflicher Termine oder persönlicher Entlastung sein. Die pflegebedürftige Person wird in dieser Zeit weiterhin zu Hause versorgt.
Anspruch besteht in der Regel ab Pflegegrad 2 , wenn die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Pflegegrad 1 reicht für Verhinderungspflege nicht aus. Seit dem 01.07.2025 entfällt außerdem die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit.
Verhinderungspflege kann seit dem 01.07.2025 für bis zu 8 Wochen beziehungsweise 56 Tage pro Kalenderjahr genutzt werden. Sie kann am Stück, tageweise oder stundenweise eingesetzt werden.
Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es seit dem 01.07.2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag. Im Jahr 2026 beträgt dieser bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr . Dieses Budget kann flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden.
Nein. Für Verhinderungspflege ist keine ärztliche Verordnung und kein Rezept erforderlich. Die Leistung läuft über die Pflegeversicherung, nicht über eine ärztlich verordnete Behandlungspflege.
Verhinderungspflege ist sinnvoll, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind oder Entlastung brauchen. Typische Gründe sind Urlaub, Krankheit, Arzttermine, berufliche Verpflichtungen, private Termine oder eine notwendige Auszeit vom Pflegealltag.
Ja. Verhinderungspflege kann auch stundenweise genutzt werden, zum Beispiel für einzelne Termine, Erledigungen oder kurze Entlastungszeiten. Das ist besonders praktisch, wenn Angehörige nur für einige Stunden Unterstützung benötigen.
Je nach Bedarf können Grundpflege, Betreuung, Begleitung im Alltag und hauswirtschaftliche Unterstützung übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Hilfe bei der Körperpflege, Unterstützung beim An- und Auskleiden, Mobilisation, Beschäftigung, Alltagsbegleitung oder Hilfe im Haushalt.
In vielen Fällen kann ein ambulanter Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse abrechnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und eine entsprechende Abtretung oder Kostenklärung vorliegt. Wir prüfen gemeinsam, welches Budget verfügbar ist und wie die Abrechnung am einfachsten organisiert werden kann.
Sie können uns direkt anrufen oder eine Anfrage über die Webseite senden. Wir klären kurz die Situation, prüfen den Pflegegrad und den benötigten Unterstützungsumfang und besprechen dann, wie die Verhinderungspflege zu Hause organisiert werden kann.
Wir versorgen Menschen in Viersen und den umliegenden Stadtteilen. Sprechen Sie uns an, damit wir Ihren konkreten Wohnort und die aktuelle Versorgungskapazität gemeinsam prüfen können.
Die Darstellung dient der Orientierung. Ob eine Versorgung an Ihrem Wohnort möglich ist, klären wir individuell.
Ob stundenweise oder für mehrere Tage – wir klären gemeinsam, welche Vertretung möglich ist und wie die Versorgung zu Hause organisiert werden kann.
Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8:30–15:00 Uhr
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