Pflegeberatung nach §37.3
Wir führen Ihre Beratungseinsätze nach §37.3 durch und unterstützen Sie bei allen Fragen zur häuslichen Pflege.
Wir unterstützen Sie und Ihre Angehörigen mit kompetenter Pflegeberatung, einem unverbindlichen Erstgespräch, Orientierung zu Leistungen und helfen bei den nächsten Schritten – damit Sie zu Hause gut versorgt sind.
Persönliche Beratung · Hilfe bei Pflegekasse & Leistungen · In Viersen und Umgebung
Pflege, die zu Ihnen passt.
Kompetent und einfühlsam.
Für unsere Patienten in dringenden Fällen.
In Viersen und Umgebung.
Wir führen Ihre Beratungseinsätze nach §37.3 durch und unterstützen Sie bei allen Fragen zur häuslichen Pflege.
Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Situation und zeigen Ihnen passende Leistungen und Hilfen auf.
Wir helfen bei Anträgen für den Pflegegrad und kümmern uns um die Kommunikation mit der Pflegekasse.
Wir beraten Angehörige einfühlsam und begleiten Sie in allen Fragen rund um die Pflege und Versorgung zu Hause.
Wenn Pflege plötzlich wichtig wird, entstehen oft viele Fragen: Welche Unterstützung ist möglich? Reicht der Pflegegrad aus? Welche Leistungen können über die Pflegekasse genutzt werden? Und welche nächsten Schritte sind jetzt sinnvoll? Wir beraten Sie verständlich, persönlich und praxisnah. Gemeinsam schauen wir, welche Unterstützung zu Ihrer Situation passt und wie Sie die passenden Leistungen nutzen können.
Wir unterstützen bei Fragen zum Pflegegrad, zur Höherstufung, zu Pflegeleistungen und zur Finanzierung über die Pflegekasse.
Wir ordnen passende Hilfen verständlich ein und schauen, was zu Ihrer persönlichen Situation passt.
Sie wissen, was als Nächstes zu tun ist – vom Antrag bis zur passenden Unterstützung.
Pflegeberatung hilft dabei, Leistungen besser zu verstehen, Anträge richtig einzuordnen und die nächsten Schritte sinnvoll zu planen. Wir beraten persönlich, verständlich und mit Blick auf die individuelle Situation zu Hause.
Wir führen verpflichtende Beratungseinsätze für Pflegegeldempfänger zuverlässig und verständlich durch.
Wir erklären, wann ein Antrag sinnvoll ist und worauf es bei der Vorbereitung ankommt.
Wir schauen gemeinsam, ob eine neue Einschätzung des Pflegebedarfs sinnvoll sein kann.
Wenn Pflege plötzlich Thema wird, geben wir Orientierung zu Möglichkeiten und Abläufen.
Wir erklären Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche verständlich.
Wir helfen Angehörigen, die Situation besser einzuordnen und Entlastung zu finden.
Wir geben Hinweise, worauf es bei der Einschätzung durch den Medizinischen Dienst ankommt.
Wir zeigen, welche Unterstützungsangebote zu Hause sinnvoll kombiniert werden können.
Wir helfen dabei, den passenden Weg von der Beratung bis zur Umsetzung zu strukturieren.
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage. Wir klären Ihre Situation, die nächsten Schritte und die Möglichkeiten an Ihrem Wohnort.
Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8:30–15:00 Uhr
Von der ersten Anfrage bis zum Start der Unterstützung begleiten wir Sie Schritt für Schritt verständlich, persönlich und zuverlässig.
Sie schildern uns kurz Ihre Situation und Ihr Anliegen.
Wir besprechen Pflegebedarf, vorhandene Leistungen und Ihre offenen Fragen.
Wir ordnen passende Leistungen, Anträge und Unterstützung für Sie ein.
Gemeinsam legen wir fest, wie es nach der Beratung weitergeht.
Eine Pflegeberatung ist sinnvoll, wenn Pflege zu Hause organisiert werden muss, ein Pflegegrad beantragt oder erhöht werden soll oder Sie wissen möchten, welche Leistungen der Pflegekasse möglich sind.
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI ist für Pflegebedürftige verpflichtend, die Pflegegeld erhalten und zu Hause durch Angehörige oder private Pflegepersonen versorgt werden. Der Beratungseinsatz soll die Pflege zu Hause unterstützen und sichern.
Ja. Wir erklären, worauf es beim Pflegegrad ankommt, welche Einschränkungen wichtig sind und wie Sie sich auf eine Begutachtung oder Höherstufung vorbereiten können.
Je nach Pflegegrad können zum Beispiel Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse für Umbaumaßnahmen infrage kommen.
Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützungsleistungen genutzt werden, zum Beispiel für Betreuung, Hauswirtschaft oder andere entlastende Hilfen im Alltag.
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist oder Entlastung benötigt. Wir erklären, wann diese Leistung möglich ist und wie sie sinnvoll eingesetzt werden kann.
Bei Pflegegrad 2 bis 5 und Pflegegeldbezug ist ein Beratungseinsatz einmal pro Halbjahr verpflichtend. Mit Pflegegrad 4 oder 5 kann die Beratung zusätzlich vierteljährlich genutzt werden. Mit Pflegegrad 1 ist eine Beratung freiwillig möglich.
Dabei geht es um zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Wir erklären, welche Hilfsmittel infrage kommen und wie die Versorgung organisiert werden kann.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschusst werden. Dazu gehören zum Beispiel Anpassungen im Bad, Haltegriffe oder andere Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern.
Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung nach § 37.3 SGB XI per Videokonferenz stattfinden. Die erste Beratung erfolgt zu Hause. Wir klären gemeinsam, ob eine digitale Beratung für Ihre Situation geeignet ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir versorgen Menschen in Viersen und den umliegenden Stadtteilen. Sprechen Sie uns an, damit wir Ihren konkreten Wohnort und die aktuelle Versorgungskapazität gemeinsam prüfen können.
Die Darstellung dient der Orientierung. Ob eine Versorgung an Ihrem Wohnort möglich ist, klären wir individuell.
Sie sind unsicher, welche Pflegeberatung oder Unterstützung für Sie sinnvoll ist? Wir beraten Sie persönlich, verständlich und ohne Verpflichtung.
Bürozeiten: Montag bis Freitag, 8:30–15:00 Uhr
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