Zum Inhalt springen
Fristen & Finanzierung

Pflegegeld: Anspruch, Höhe und Antrag

Pflegegeld unterstützt Menschen, die ihre Pflege zu Hause selbst organisieren. Hier finden Sie die Voraussetzungen, die aktuellen Beträge und den Weg zur Antragstellung.

  1. Apollo Ratgeber
  2. 3 Minuten Lesezeit
Symbolbild zum Thema Pflegegeld: Anspruch, Höhe und AntragKI-generiertes Bild

Das Wichtigste auf einen Blick

Pflegegeld unterstützt Menschen, die ihre Pflege zu Hause selbst organisieren. Hier finden Sie die Voraussetzungen, die aktuellen Beträge und den Weg zur Antragstellung.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld kommt für pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2 infrage, die ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, beispielsweise durch Angehörige, Freunde oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen. Es wird der pflegebedürftigen Person ausgezahlt. Pflegegrad 1 begründet keinen Anspruch auf Pflegegeld.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Entscheidend sind die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag. Nach einem Antrag prüft die Pflegekasse die Voraussetzungen und veranlasst die Begutachtung. Auf Grundlage des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Eine Diagnose allein legt keinen Pflegegrad fest.

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Die monatlichen Beträge sind bundesweit einheitlich. Für 2026 gelten:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro
  • Pflegegrad 3: 599 Euro
  • Pflegegrad 4: 800 Euro
  • Pflegegrad 5: 990 Euro

Wie darf das Pflegegeld verwendet werden?

Die pflegebedürftige Person kann über das Pflegegeld frei verfügen. Häufig wird es als Anerkennung an die Menschen weitergegeben, die Pflege und Betreuung übernehmen. Die häusliche Pflege muss dabei sichergestellt sein. Pflegegeld ist von zweckgebundenen Erstattungsleistungen wie dem Entlastungsbetrag zu unterscheiden.

Pflegegeld mit einem Pflegedienst kombinieren

Pflegegeld und ambulante Pflegesachleistungen können als Kombinationsleistung genutzt werden. Wenn ein Teil des Sachleistungsbudgets für einen Pflegedienst eingesetzt wird, reduziert sich das Pflegegeld entsprechend anteilig. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt vom Bedarf und den verfügbaren Hilfen ab. Lassen Sie sich die Berechnung von Ihrer Pflegekasse erläutern.

So stellen Sie den Antrag

  • Wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse und beantragen Sie Pflegeleistungen.
  • Beschreiben Sie den Unterstützungsbedarf und bereiten Sie vorhandene Unterlagen vor.
  • Nehmen Sie an der Begutachtung teil und erläutern Sie den tatsächlichen Alltag.
  • Prüfen Sie den Bescheid und besprechen Sie die gewünschte Leistungsform.

Bei Bezug von Pflegegeld sind vorgeschriebene Beratungseinsätze zu beachten. Welche Termine für Sie gelten, erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse. Apollo kann Sie zur Versorgung zu Hause beraten.

Was gilt während einer Pflegevertretung?

Während der Verhinderungspflege wird grundsätzlich bis zu acht Wochen im Kalenderjahr die Hälfte des zuvor bezogenen, gegebenenfalls anteiligen Pflegegeldes weitergezahlt. Da die genaue Berechnung von der Situation abhängt, sollten Sie geplante Vertretungszeiten vorab mit der Pflegekasse besprechen.

Quellen und Stand

Leistungsbeträge und zentrale Anspruchsregeln abgeglichen am 4. Oktober 2026. Die konkrete Bewilligung und Erstattung klären Sie mit Ihrer Pflegekasse.

Ähnliche Beiträge

Lesen Sie weiter: Diese Ratgeber passen zum Thema.

Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen

Wie lange bleibt ein nicht genutzter Entlastungsbetrag verfügbar? Welche Fristen gelten und welche Belege werden benötigt? Hier finden Sie Orientierung für die nächsten Schritte.

Beitrag lesen

Entlastungsbetrag richtig abrechnen

Von der Rechnung bis zur Erstattung: Dieser Ratgeber erklärt, welche Unterlagen wichtig sind und was Sie mit Anbieter und Pflegekasse vorab klären sollten.

Beitrag lesen
Persönlich für Sie da

Gemeinsam die passende Unterstützung finden

Wir hören zu und schauen gemeinsam, welche Hilfe zu Ihrer Situation passt.

Viersen · Dülken · Süchteln · Boisheim · Willich · Umgebung